Berufsgruppen |
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Einführung
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In der Bundesrepublik sind derzeit sechs sprachtherapeutische Berufsgruppen tätig:
Diese verschiedenen Berufsgruppen haben sich alle zum Ziel gesetzt, sprachgestörten Personen zu helfen, ihre kommunikativen Fähigkeiten aufzubauen, zu verbessern oder wiederherzustellen. Die Zielgruppen aller fünf Berufsgruppen sind dabei identisch, d.h. alle behandeln Patienten jeder Altersstufe sowie jede Stimm-, Sprach- und Sprechstörung. Obwohl die verschiedenen Berufsgruppen große Gemeinsamkeiten aufweisen, stellt sich die Situation der einzelnen Gruppen jedoch sehr unterschiedlich dar. Wichtige Punkte sind dabei vor allem:
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Sprachheillehrer
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Der Beruf des Sprachheillehrers besitzt eine sehr lange Tradition, da schon vor über 100 Jahren Lehrer sprachtherapeutische Leistungen erbrachten. Die Ausbildung zum Sprachheillehrer ist derzeit in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gereglt. Zugangsvoraussetzungen sind - wie auch bei den diplomierten Sprachheilpädagogen - der Erwerb der Hochschulreife (Abitur) und meist der Nachweis von mehrwöchigen Praktika. Jede Universität besitzt ihre eigenen Studien- und Prüfungsordnungen und differieren somit im Umfang der Semesterwochenstunden, Leistungsnachweisen, Praktikumszeiten und Prüfungsinhalten. Um eine größere Vereinheitlichung des Studienangebotes zu erreichen, wurden 1991 Empfehlungen für das Studium der Sprachheilpädagogik erarbeitet, die Hochschullehrern und Studierenden zur Orientierung dienen soll. |
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Diplomierte Sprachheilpädagogen
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Als Folge der Zunahme von außerschulischen Aufgaben in der Sprachtherapie, werden seit dem Ende der 70er Jahre diplomierte Sprachheilpädagogen (oder neuerdings auch Diplom Sprachheiltherapeuten) ausgebildet. Das Studium, welches in der Regel etwa vier bis fünf Jahre dauert, ist in weiten Teilen mit dem des Sprachheillehrers vergleichbar. Es wird jedoch wird keine Lehrbefähigung für den Schuldienst erworben, sondern wesentlich umfassendere Kenntnisse aus allen Bereichen der Sprachheilpädagohik vermittelt. Der Studiengang besitzt eine starke methodisch-therapeutische Akzentuierung. |
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Logopäden
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Die Ausbildung der Logopäden dauert drei Jahre und wird an mittlerweile über 35 staatlich anerkannten und einigen privaten Schulen für Logopädie durchgeführt. Die Zugangsvoraussetzung ist neben der Vollendung des 18. Lebensjahres ein Realschul- oder gleichwertiger Abschluß oder eine nach dem Hauptschulabschluß abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPro) legt die Ausbildungsinhalte sowie deren Dauer und Umfang genau fest. |
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Staatlich anerkannte Sprachtherapeuten
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Staatlich anerkannte Sprachtherapeuten wurden nur in Niedersachsen ausgebildet (die letzte Schule wurde 1998 geschlossen), können ihren Beruf jedoch in allen Bundesländern ausüben. Ausbildungsvoraussetzungen waren ein Realschul- oder gleichwertiger Abschluß, sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen oder in einem nichtärztlichen Heilberuf mit anschließender zweijähriger Berufspraxis. Die Ausbildung dauerte drei Jahre und setzte sich aus zwei Jahren Fachschule und einem Jahr Berufspraktikum zusammen. Der Beruf des staatlich anerkannten Sprachtherapeuten ist ein nichtärztlicher Heilberuf, bei dem die Aufgaben, Tätigkeitsfelder und -breiche weitestgehend mit denen der Logopäden bzw. der diplomierten Sprachheilpädagogen übereinstimmen. |
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Klinische Sprechwissenschaftler
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Diplomsprechwissenschaftler können sich nach Abschluß des Studiums der Sprechwissenschaft und des Diplomverfahrens während einer zweijährigen klinischen Tätigkeit unter der Betreuung qualifizierter Sprechwissenschaftler entsprechend der Postgraduierungsordnung des Deutschen Verbandes der Klinischen Sprechwissenschaftler e.V. (Abschluß mit Kolloquium) zu Klinischen Sprechwissenschaftlern qualifizieren. Die Aufgaben Klinischer Sprechwissenschaftler reichen von Diagnostik und Therapie aller Stimm-, Sprech-, Sprach- sowie Schluckstörungen bei Patienten jeder Altersstufe an phoniatrisch-pädaudiologischen Zentren, Reha-Einrichtungen oder in freier Niederlassung bis zur pädagogisch-wissenschaftlichen Arbeit als Dozent am Institut für Sprechwissenschaft und Phonetik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und an anderen Ausbildungseinrichtungen. Zu beachten ist, dass ausschließlich Diplom-Sprechwissenschafts-Absolveneten der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg postgraduiert werden können. |
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Staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrer
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Die einzige Ausbildungsstätte für diese Ausbildung ist die Schule Schlaffhorst-Andersen in Bad Nenndorf in Niedersachsen. Es handelt sich um eine staatlich anerkannte Berufsfachschule. Ausbildungsvoraussetzung ist ein Realschul- oder gleichwertiger Abschluß, die Gesundheit des Stimmorgans und ein einjähriges Praktikum in sozial-pädagogischen oder pflegerischen Einrichtungen. Die Bewerber haben an einem mehrtätigen Aufnahmekurs teilzunehmen. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer kann im therapeutischen, prophylaktischen und künstlerisch-musischen Bereich arbeiten. Im therapeutischen Bereich werden Sprach-, Sprech- und Stimmfunktionen sowie Fehlfunktionen der Atmung, Erkrankungen der Atmungsorgane und Störungen im Bewegungsapparat behandelt. Diese Tätigkeiten können in klinischen und schulischen Einrichtungen, aber auch in freier Praxis ausgeübt werden. |
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Die unterschiedliche Qualifikationen der Berufsgru
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Wegen der sehr verschiedenartigen Strukturen der einzelnen Ausbildungsgänge der Berufsgruppen ist ein Vergleich nur sehr schwer anzustellen. Ein quantitativer Vergleich von Stundenzahlen ist wenig aussagekräftig, weil die vorgeschriebenen Stunden für die Studiengänge als Ausbildungsminimum zu verstehen sind: Die Gestaltung der einzelnen Bereiche ist durch eigenorganisierte Studien individuell verschieden. Die dargestellten Ausbildungen beinhalten jedoch alle die für die sprachtherapeutische Arbeit notwendigen medizinischen, logopädischen und pädagogischen Aspekte. |
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Die Anerkennung durch die Krankenkassen
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Die aktuell gültigen Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen regeln die rechtlichen Grundlagen der Zulassung von Berufsgruppen durch die Krankenkasse und richten sich nach dem Logopädengesetz vom 07.05.1980, in dem es u.a. heißt: "Der deutsche Bundestag erklärt, daß mit Inkraftteten des Gesetzes über den Beruf des Logopäden nicht zugleich eine Entwicklung eingeleitet werden soll, die den Logopäden verwandten Berufsgruppen aus dem Gesamtbereich der Therapie von Stimm-, Sprach- und Hörstörungen verdrängt. [...] Der Deutsche Bundestag erwartet, daß die Krankenversicherungen auch in Zukunft Verträge mit diesen Berufsgruppen abschließen werden." |
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